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Geförderte Altersvorsorge statt Altersarmut
Massive Rentenkürzung,
Besteuerung der Rente,
Vermögensverlust im Falle HARTZ IV
Der in die Rentenformel aufgenommene Nachhaltigkeitsfaktor paßt die
gesetzliche Rente seit 2005 stetig im Verhältnis von Beitragszahlern zu
Rentenempfängern an. Während die Anzahl der Beitragszahler abnimmt
und gleichzeitig die Anzahler der Rentenempfänger steigt, sinkt die
gesetzliche Rente bis 2030 auf bis zu 25 Prozent des Einkommens.
Die Einkünfte im Rentenalter unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Im Gegenzug wird der Vorsorgeaufwand für die private Altersvorsorge
steuerlich gefördert.
Mit Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in HARTZ IV unterliegt
die Sozialhilfe der Bedürftigkeitsprüfung. Im Falle HARZ IV kehrt
sich das gelernte Sparverhalten um. Je mehr gespart wurde, um so später
besteht Bedürftigkeit und Anspruch auf Unterstützung.
Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist vor der Zwangsauflösung
im Falle HARTZ IV geschützt und verhindert die Verarmung im Rentenalter.
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