Geförderte Altersvorsorge statt Altersarmut

Massive Rentenkürzung,
Besteuerung der Rente,
Vermögensverlust im Falle HARTZ IV

Der in die Rentenformel aufgenommene Nachhaltigkeitsfaktor paßt die gesetzliche Rente seit 2005 stetig im Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern an. Während die Anzahl der Beitragszahler abnimmt und gleichzeitig die Anzahler der Rentenempfänger steigt, sinkt die gesetzliche Rente bis 2030 auf bis zu 25 Prozent des Einkommens.

Die Einkünfte im Rentenalter unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Im Gegenzug wird der Vorsorgeaufwand für die private Altersvorsorge steuerlich gefördert.

Mit Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in HARTZ IV unterliegt die Sozialhilfe der Bedürftigkeitsprüfung. Im Falle HARZ IV kehrt sich das gelernte Sparverhalten um. Je mehr gespart wurde, um so später besteht Bedürftigkeit und Anspruch auf Unterstützung.

Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist vor der Zwangsauflösung im Falle HARTZ IV geschützt und verhindert die Verarmung im Rentenalter.






GEVO - Konzept