Grundsätzliches

Die Anzahl der Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, während gleichzeitig die Anzahl der Rentenempfänger steigt. Um den Zusammenbruch des Rentensystems zu verhindern wurde der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in die Berechnung der Rente aufgenommen. Dieser Faktor gleicht die gesetzliche Rente seit 2005 stetig im Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern an und senkt daher die gesetzliche Rente bis 2030 auf bis zu 25 Prozent des Einkommens. Außerdem wird die Rente jetzt besteuert.

Zwecks Ausgleich der Rentenkürzung unterstützt der Staat den Aufbau der privaten, zusätzlichen Altersrente. Jeder Steuerzahler hat nun einen Anspruch auf Förderung in seiner privaten Altersvorsorge. Lohn- und Gehaltsempfänger haben einen zusätzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.

Unser bislang eingleisiges, umlagegedecktes Rentensystem verändert sich hin zum zweigleisigen Rentensystem aus Umlagedeckung plus staatlich geförderter Kapitaldeckung. Die gesetzliche Rente wird zur Grundrente. Die zwangsläufig entstehende Lücke in der Altersvorsorge wird durch das neue geförderte Vorsorgesystem ausgeglichen.

Mit der Erhöhung des Sparbetrags um die staatliche Förderung garantiert das geförderte Altersvorsorgesystem prinzipiell höhere Erträge als die üblichen, nicht geförderten Sparformen. Außerdem schützt das neue System das Ersparte vor jedem Zugriff, während nicht geförderte Sparformen im Falle Hartz IV von der Zwangsauflösung bedroht sind Hierzu zählen Sparformen wie z.B. Lebens-Rentenversicherung, Fond-Aktien- Banksparpläne etc.. Im „Besten Alter“ arbeitslos zu werden bedeutet in der Regel die Auflösung dieser Sparformen und damit die dauerhafte Abhängigkeit von Beihilfen im Rentenalter.

Bei der Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge benötigt der Arbeitgeber eine qualifizierte Beratung. Banken und Versicherungen stehen diesbezüglich in einem Interessenkonflikt.

Hier setzt das Alleinstellungsmerkmal der GEVO ein. Wir, die GEVO stehen nicht im Interessenkonflikt der Banken und Versicherungen. Unsere Philosophie ist Beratung im Sinne des Gesetzgebers zur Verhinderung flächendeckender Altersarmut. Wir sind Finanzintermediär, Mittler für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bank und Versicherung. Wir garantieren die Umsetzung des politischen Willens. Schaden abzuwenden und dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmern, letztlich allen Steuerzahlern, die Vermögensvorteile zugute kommen, die der Gesetzgeber bereitstellt, um die Altersversorgung zu maximieren.

Das 3 Schichten Model des Altersvermögensgesetzes ...

 

GEVO - Konzept