Das 3 Schichten Model des Altersvermögensgesetzes

Seit 2005 werden 50% der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz steigt bis 2020 um jährlich 2% auf 80% und bis 2040 um jährlich 1% auf 100% an. Ab 2005 können 60% der Gesamtversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2% an und erreicht im Jahr 2025 dann 100%. (maximaler Freibetrag   20.000,00 Lebenspartner   40.000,00).

Nachgelagerte Besteuerung = Besteuerung der Einkünfte im Rentenalter. Alle Einkünfte aus Renten, Zinsen, Mieten etc. werden addiert und bei Überschreitung der Mindest- besteuerungsgrenzen/Altersfreibeträge im Rentenalter besteuert.

Die Basis bildet die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständische Versorgung und die neue Basis Rente.

Die neue Basis Rente lehnt an die gesetzliche Rente an. Die zusätzliche Berufs (BU)- und Hinterbliebenenabsicherung ist möglich. Der Sparbetrag ist jährlich prozentual steigend von der Steuer befreit und löst im Wege der jährlichen Steuerklärung die Auszahlung der Förderung aus.

Die 2. Schicht, die ergänzende Schicht nach neuen Schematick, bildet die betriebliche Altersvorsorge, zumeist in Form von Pensionskasse/Direktversicherung. Sowie die Riester Vorsorge.

Im Gegensatz zur 1. Schicht wird in der Pensionskasse/Direktversicherung ein auf maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begrenzter Anteil des Entgelts ( z.Zt. 210 Euro mtl. ) als Sparbetrag von allen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Zusätzliche 150 Euro Entgelt werden von Steuern befreit. Die Förderung wird mit der monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Die zusätzliche BU- und Hinterbliebenenabsicherung ist möglich.

Die Riester-Förderung basiert auf einem in 4 Zyklen steigenden, von der Steuer befreiten Sparbetrag. Die Zulagen pro Familienmitglied und die Förderung aus der Steuerbefreiung des Sparbetrags, sollte diese die Summe der Zulagen überschreiten, werden im Wege der jährlichen Steuererklärung ausgezahlt. Die Hinterbliebenenabsicherung ist möglich. Die BU-Absicherung nicht. Volle Förderung wird erst 2008 erreicht.

Die 3. Schicht bilden alle weiteren Kapitalanlageformen, welche nicht gefördert werden.

Ausgenommen sind Leibrenten aus kapitalgedeckter privater Vorsorge - Rentenversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Fälligkeit ab dem 60. Lebensjahr. Bei Kapitalwahl unterliegen 50% der Erträge, bei Rentenwahl 18% des Ertragsanteils der Rente der Kapitalertragssteuer.

Alle Wege und Formen nach dem 3 Schichten Modell können gleichzeitig genutzt werden. Das in der geförderten Altersvorsorge (1. + 2. Schicht) ersparte Kapital ist vor Zugriff gesichert, da es die staatliche Förderung beinhaltet.

 

GEVO - Konzept