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Information für Freiberufler und Selbständige
Mit Einführung der BASIS ( Rürup ) Rente in 2005 können auch Freiberufler und Selbständige
ihren gesetzlichen Anspruch auf Förderung in der privaten Altersvorsorge nutzen.
Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken und zur neuen BASIS Rente sind von der Besteuerung befreit. Für 2005 zu 60 Prozent, dann jährlich 2 Prozent mehr. Ab 2025 sind die Gesamtbeiträge von der Steuer befreit.
Die Ehepartner selbständiger oder freiberuflicher Steuerzahler sind oftmals abhängig beschäftigt. Damit eröffnet sich auch Freiberuflern und Selbständigen die Nutzung der Riester Rente, obwohl sie selbst die Riester Voraussetzung, Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung, nicht erfüllen. Das Riester Prinzip beruht auf separaten Verträgen je Ehepartner. Im Todesfall wird das Kapital des verstorbenen Ehepartners auf den Vertrag des anderen Ehepartners überschrieben.
Da die abhängig beschäftigen Ehepartner ohnehin die betriebliche Altersvorsorge nutzen können eröffnet sich für Freiberufler, Selbständige und ihre Ehepartner die volle Palette des geförderten Altersvorsorgesystems.
Die alle Förderwege übergreifende Förderungsmaximierung der GEVO Komfortvorsorge
kommt bei Selbständigen und Freiberuflern zur vollen Entfaltung und generiert beeindruckende zusätzliche Altersrenten – ohne zusätzliche Kostenbelastung.
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